Zum 01.01.2025 soll die Schulsozialarbeit an einer Leipziger Förderschule in neue Trägerschaft übergeben werden. An folgender Schule soll, anteilig aus Fördermitteln des Freistaates Sachsen und Eigenmitteln der Stadt Leipzig, Schulsozialarbeit neu etabliert werden:
Schule Zweenfurther Straße, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
Interimsanschrift: Franzosenallee 21, 04289 Leipzig
Ab voraussichtlich 2029/30: Zweenfurther Straße 21, 04318 Leipzig
Fachliche Grundlage für Schulsozialarbeit in der Stadt Leipzig sind die Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit für den Freistaat Sachsen (Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen - Publikationen - sachsen.de) und das Steuerungskonzept der Stadt Leipzig für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (Ratsinformationssystem Stadt Leipzig - Vorlage und Ratsinformationssystem Stadt Leipzig - Vorlage) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Weiterhin gilt die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen (REVOSax Landesrecht Sachsen - FRL Schulsozialarbeit).
Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Schulsozialarbeit ist bei Leistungsübernahme in einer Kooperations- und jährlichen Zielvereinbarung mit der betreffenden Schule zu regeln.
Zur Sicherung der Strukturqualität der Maßnahme wird der Personaleinsatz in der Schul-sozialarbeit durch eine sozialpädagogische Fachkraft (32 Stunden/0,82051 VzÄ) im Rahmen einer monatlichen Dienstplanung realisiert. Als Fachkraft werden Personen, die neben ihrer persönlichen Eignung über einen berufsqualifizierenden sozialpädagogischen Hochschulabschluss oder über einen diesem gleichgestellten Abschluss (z. B. Dipl.-Sozialpädagoge, MA Erziehungswissenschaft, Bachelor oder Master Soziale Arbeit) verfügen, verstanden.
Dokumentationsformen der Arbeit (Beobachtungs- und Reflexionsbögen, statistische Erfassungen, et cetera) sind konzipiert und ermöglichen die Reflexion der Arbeitsabläufe. Das standardisierte Berichtswesen wird während der Projektlaufzeit vom Träger angewandt.
Zur Sicherung der Prozessqualität wird der fachliche Austausch im Rahmen bestehender Gremien (Fach-Arbeitskreis Schulsozialarbeit, Planungsraumarbeitskreise und andere) und das ständige Lernen (Fort- und Weiterbildungen) regelmäßig gewährleistet. Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche sind in der Maßnahme verankert.
Den geeigneten Freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 16.08.2024, 12:00 Uhr Leistungsangebote für Schulsozialarbeit abzugeben. Angesprochen sind vornehmlich Träger, die entweder in der Schulsozialarbeit oder in der Umsetzung von Leistungsangeboten der Kinder- und Jugendförderung im Sozialraum der Schule über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
Ein Leistungsangebot für die Schule beinhaltet ein entsprechendes Konzept für das Kalenderjahr 2025 unter Beachtung der Gliederungsvorgaben und ein dementsprechendes Finanzierungskonzept zunächst vom 01.01. bis 31.12.2025. Einzureichen sind die Unterlagen im verschlossenen Umschlag und mit darauf angebrachtem Sichtvermerk „Ausschreibung Schulsozialarbeit 2024“ an:
Stadt Leipzig
Amt für Schule
Abteilung Bildung
Sachgebiet Bildungsmanagement
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Bitte reichen Sie alle Unterlagen auch digital als PDF-Dokument ein (USB-Stick mit den Papierunterlagen oder per E-Mail am 16.08.2024 an schulsozialarbeit@leipzig.de).
Nach inhaltlicher Bewertung der Angebote und nach Bewilligung der Fördermittel werden dem ausgewählten Träger Abschlags- beziehungsweise Zuwendungsbescheide nach § 74 SGB VIII und auf Grundlage des Zuwendungsbescheids des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen als Bewilligungsbehörde für den Förderrichtlinie Schulsozialarbeit des Freistaates Sachsen ausgestellt.
Das Förderkonzept zur Förderrichtlinie sowie die Gliederungsvorgaben finden Sie unter http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/
Fachinhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Cornelia Klöter (cornelia.kloeter@leipzig.de, 0341 123-1030)